Kostenübernahme für logopädische Behandlungen bei Kindern

Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für logopädische Behandlungen bei Kindern vollständig.

Erforderlich dafür ist eine ärztliche Verordnung, die je nach Störungsbild der Kinder- und Jugendarzt, der HNO-Arzt, der Phoniater, der Kieferorthopäde, der Zahnarzt, der Hausarzt oder der Neurologe ausstellt.
In der Regel werden zunächst 6-10 Therapieeinheiten zu 30 - 45 Minuten verordnet. Nach Ablauf dieser Behandlungssequenz informiere ich den behandelnden Arzt über die genaue Diagnose, den Therapieverlauf sowie über den aktuellen Behandlungsstand.
Falls die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist, stellt der Arzt dann eine weitere Heilmittelverordnung aus. Je nach derzeitiger Gesetzeslage ist es zuvor erforderlich, dass sich der Arzt in regelmäßigen Abständen oder einmal im Quartal auch persönlich ein Bild vom aktuellen Behandlungsstand des Patienten macht. Er bestellt das Kind also ein, bevor er eine weitere Verordnung aushändigt.
Falls die Patientin/ der Patient aufgrund starker körperlicher Beeinträchtigungen (z.B. nach Kopfverletzung) nicht in der Lage ist, in meine Praxis zu kommen, so werden die logopädischen Behandlungen vom Arzt als “Hausbesuch” verordnet, d.h. dass ich die Therapie mit dem Kind oder dem Jugendlichen im Krankenhaus bzw. bei ihm zu Hause durchführe.
Haben Sie noch Fragen? Ich informiere Sie gern!
Logopädie Langen