Hausbesuche

Wann wird ein Hausbesuch verordnet?

Falls die Patientin/ der Patient aufgrund starker körperlicher Beeinträchtigungen (z.B. nach Kopfverletzung oder Schlaganfall) nicht in der Lage ist, meine Praxis aufzusuchen, so werden die logopädischen Behandlungen vom Arzt als “Hausbesuch” verordnet, d.h. dass ich die Therapie mit dem Patienten je nach Bedarf im Krankenhaus, Seniorenheim bzw. bei ihm zu Hause durchführe.
Nach derzeitiger Gesetzeslage werden die Kosten für Hausbesuche, ebenso wie die Behandlungskosten für logopädische Behandlungen , von den Krankenkassen zu 90 % übernommen, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt. Der Patient trägt die übrigen 10 %. Dies ist der aktuelle Stand von Mai 2010. Unter gewissen Umständen kann man von den Selbstkosten befreit werden. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Krankenkasse.
Haben Sie weitere Fragen? Ich informiere Sie gerne!